Wann hat man Anspruch auf neue Hörgerät? 

Ein Hörgerät aus der eignen Tasche zu bezahlen, ist ein teurer Spaß, daher macht es immer Sinn, die Pauschale der eignen Krankenkasse zu nutzen.

Die Techniker Krankenkasse unterstützt mit einer Pauschale aller sechs Jahren.
Die Pauschale beinhaltet Hörgerät, Ohranpassung und Reparaturpauschale.

Krankenkassen haben einen Versorgungszeitraum von sechs Jahren (Techniker, AOK & Debeka)

Wenn Sie dies selber nachsehen möchten, können Sie folgende Kombination bei Google suchen und werden schnell eine Antwort finden: „Ihre Krankenkasse“ Hörgerät.
In den ersten Ergebnissen sollte sich ein Beitrag Ihrer Krankenkasse befinden. 

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