Gebrauchte Hörgeräte

Hörgeräte gebraucht kaufen oder verkaufen?

Gebrauchte Hörgeräte kann man in privaten Kleinanzeigen und auf verschiedenen Internetseiten finden.

Eine Frage, die oft gestellt wird, lautet: Sollte man sich ein gebrauchtes Hörgerät kaufen und kann man damit wirklich Kosten sparen?

Es hängt von der Absicht ab. Wer gebrauchte Hörgeräte als Ersatz für eine neue Anpassung erwerben möchte, sollte davon absehen.

Da Hörgeräte an die Schwerhörigkeit, das individuelle Resthörvermögen und die persönlichen Lebensumstände angepasst werden müssen, ist es unklug, Hörgeräte gebraucht zu kaufen.

Das Einsetzen von gebrauchten Hörgeräten kann gefährlich sein, da die Verstärkung nicht den richtigen Einstellungen entsprechen kann und zu einer Hörschädigung führen kann.

Es gibt auch einen Hygiene-Aspekt zu berücksichtigen, da die Hörgeräte möglicherweise in Kontakt mit Haut, Schweiß und Ohrenschmalz des Verkäufers gekommen sind.

Gebrauchte Hörgeräte – Anpassung durch den Akustiker

Ein Hörgeräteakustiker kann gebrauchte Hörgeräte an Ihr Hörvermögen anpassen.

Jedoch macht er dies ungern und wird wahrscheinlich eine Anpassungs- oder Servicepauschale berechnen.

Sie haben nur begrenztes Wissen über Ihren Hörverlust und die Eigenschaften der gebrauchten Hörgeräte, deshalb sollten Sie beim Kauf vorsichtig sein.

Der technische Zustand der gebrauchten Hörgeräte bleibt unbekannt, es kann also sein, dass sie für Sie ungeeignet sind.

Es gibt Unterschiede zwischen den Bauformen und Technologien, dies kann erst nach dem Kauf festgestellt werden.

Bei privaten Käufen besteht in der Regel kein Umtauschrecht.

Gebrauchte Hörgeräte als Ersatz-Hörgeräte

Wenn Sie bereits Hörgeräte tragen, können baugleiche, gebrauchte Hörgeräte als Ersatzgeräte in Frage kommen.

Ihr Hörgeräteakustiker kann diese gegebenenfalls als „guter Kunde“ programmieren.

So kann man Reparaturzeiten ausgleichen.

Einige Hörgeräteakustiker bieten auch Leihgeräte an, es lohnt sich also zu fragen.

Rechtliches

Hörgeräte sind ein Medizinprodukt und müssen vom Ohrenarzt verordnet werden.

Sie dürfen nur über zertifizierte Fachgeschäfte angepasst und verkauft werden, unterliegen dem Gesetz für Medizinprodukte.

Gesetzlich Versicherte erhalten bei Vorlage eines Rezepts eine Zuschuss von ihrer Krankenkasse und sind Eigentümer des Geräts.

Eine Rückgabe, beispielsweise beim Ableben des Trägers, ist nicht üblich.

Wenn ein verordnetes Hörgerät vom Träger nicht genutzt wird und als „ungebraucht/Neuware“ verkauft wird, kann das als Betrug gewertet werden.

Privatkunden können hingegen ohne Bedenken ihre Hörgeräte „ungebraucht“ verkaufen.

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