Ein Hörgerät ist ein wichtiger Teil des Alltags eines Menschen, ähnlich wie eine Brille. Es gehört zu seinem Träger und kann nicht einfach durch ein Ersatzgerät ersetzt werden. Daher ist es besonders frustrierend, wenn eines der kleinen Geräte verloren geht oder verlegt wird. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es jedoch immer wieder vorkommen, dass ein Hörgerät verloren geht.
Hörgerät verloren – wie viel zahlt die Krankenkasse?
Wenn Ihr Hörgerät nicht gefunden werden kann, brauchen Sie einen Ersatz. Die gesetzlichen Krankenkassen decken in der Regel jedoch keine Kosten für ein neues Hörgerät. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihr Gerät bereits mehr als 6 Jahre alt ist und Sie bereits eine neue Hörhilfe vertraglich zugesichert bekommen haben. In bestimmten Fällen kann eine vorzeitige Wiederversorgung beantragt werden. Beachten Sie jedoch, dass die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse nur für Basismodelle gelten und die Hörqualität eines neuen Geräts ohne zusätzliche Kosten nicht mit Ihrem verlorenen Gerät vergleichbar sein kann.
Für Privatversicherte hängen die Konditionen von ihrem Krankenversicherungsvertrag ab. Es ist ratsam, sich von Ihrem Hörakustiker oder Ihrer Krankenkasse beraten zu lassen, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Zahlt die Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung für ein verlorenes Hörgerät?
Ob die Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung bei Verlust des Hörgeräts zahlen, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung nur Schäden am Gerät, nicht jedoch den Verlust. Auch die Haushaltsversicherung kommt bei Verlust außerhalb des Hauses meistens nicht auf.
Ein Anruf bei der Versicherung kann jedoch im Glückfall viel Geld sparen. Es ist auch empfehlenswert, mit dem Hörakustiker zu sprechen. Einige Hersteller bieten im ersten Jahr eine Versicherung für das Hörgerät an. Eventuell haben Sie beim Kauf bereits eine solche Versicherung abgeschlossen. Um den Schaden bei einem Verlust so gering wie möglich zu halten, ist es ratsam, beim Neukauf einer Hörgeräteversicherung zu erwägen. Eine solche Versicherung kann im Nachhinein jedoch leider nicht mehr abgeschlossen werden.
Auf Nummer sicher gehen – so vermeiden Sie es, Ihr Hörgerät zu verlieren
Eine gut organisierte Umgebung kann helfen, das Verlustrisiko Ihrer Hörgeräte zu minimieren. Eine passende Aufbewahrungsbox ist hierfür unerlässlich. Dadurch können Sie Ihre Hörgeräte immer schnell finden, während Sie auch regelmäßig gereinigt und gepflegt werden. Es ist auch hilfreich, eine Gewohnheit daraus zu machen, Ihre Hörgeräte an der gleichen Stelle abzulegen. Vermeiden Sie es, Ihre Hörgeräte in Situationen zu tragen, in denen sie leicht verloren gehen können. Zum Beispiel sollten Sie sie vor sportlichen Aktivitäten abnehmen, bei denen viel Schweiß produziert wird, da die Hörgeräte sonst hinter dem Ohr abrutschen können.
Vorsicht – Masken und Hörgeräte
Der Alltag hat sich durch COVID-19 verändert. Maskenpflicht ist in vielen Orten, einschließlich in unseren Fachgeschäften, in Kraft. Die Gesundheit hat oberste Priorität. Für Hörgeräteträger kann das Tragen einer Maske jedoch zu zusätzlichen Herausforderungen führen.
Lippenlesen kann normalerweise Verständnisschwierigkeiten in lauten Umgebungen ausgleichen, aber das ist bei dem Tragen einer Maske nicht mehr möglich. Das Gesprochene ist zusätzlich gedämpft. Deshalb sind Menschen mit Hörbeeinträchtigungen mehr denn je auf hochwertige Hörgeräte angewiesen.
Es ist ärgerlich, dass die Hörgeräte beim Auf- und Absetzen der Maske leicht verloren gehen können. Um das zu vermeiden, können Sie Masken verwenden, die hinter dem Kopf gebunden werden, anstatt hinter den Ohren befestigt zu werden. Alternativ können Sie einen Plastik-Maskenhalter verwenden. Weitere Tipps zum Umgang mit Hörgeräten und Masken finden Sie in diesem Artikel.