Krankenkassen leisten oft eine Unterstützung beim Kauf von Hörgeräten. Da jede Krankenkasse die Regeln für den Zuschuss anders handhabt, hängt es vom Versicherungsvertrag ab, wie oft den Besitzern eines Hörgerätes ein Erstattungsbetrag zugesprochen wird. In der Regel ist die Anzahl der Kostenerstattungsfälle pro Jahr auf zwei beschränkt. Einige Krankenkassen versorgen ihre Mitglieder alle zwei Jahre mit neuem oder aktualisiertem Equipement. Vor Beginn des Erwerbs des Hörgeräts empfiehlt es sich jedoch, bei seiner Krankenkasse vorsprechen und nachfragen, welche Leistung in Bezug auf die finanzielle Unterstützung der Beschaffung des Hörgeräts vorgesehen ist und ob bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen.
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