Die Krankenkassen bezahlen in bestimmten Fällen ein Hörgerät. Ob Sie eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung erhalten, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zum Beispiel wird die Notwendigkeit eines Hörgeräts anhand einer audiometrischen Untersuchung des Patienten festgestellt. Der Versicherte muss also ein audiometrisches Gutachten vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Leidende unter Hörbehinderung leidet und daher ein Hörgerät benötigt.
Außerdem spielt die Größe und die Komplexität des Geräts sowie das Modell und das Gesamtkostensystem für den Betroffenen eine Rolle bei der Frage, wie weit die Krankenkasse bei den Kosten für ein Hörgerät gehen kann. In vielen Fällen zahlen sie nur teilweise oder gar nicht für teurere Technologien wie Bluetooth-Konnektivität oder andere fortgeschrittene Option
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