Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen) übernimmt die Kosten für Hörgeräte in bestimmten Fällen. Viele Patientinnen und Patienten profitieren von der Hilfe der AOK. Eine Erstuntersuchnung, Beratung und ein passendes Hörgerät werden von den Ärzten herausgesucht. Wenn bei einem Patient das Hörproblem eindeutig nachgewiesen wird, kommt es für die Kostenerstattung auf das entsprechende Leistungsniveau an. Die Kostenerstattung reicht je nach Versichertenstatus vom Einsatz professioneller Hörer zur Preisersparnis bis zum Einsatz universeller Digitalhörer mit modernsten Funktionstechniken im höchsten Preissegment. Der Umfang der Kostenerstattung erhöht sich nach dem Versichertenstatus noch weiter, was viele Menschen erfreut, da sie beim Kauf eines neuen Hörgeräts finanziell entlastet werden.
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