Wenn man sein Hörgerät verloren hat, kann es zu finanziellen Einbußen kommen. Je nachdem, ob man über eine private Krankenversicherung verfügt, stehen einem jedoch verschiedene Optionen zur Verfügung. In erster Linie sollte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse erkundigen, ob eventuell eine Kostenerstattung für den Ersatz des Hörgeräts möglich ist. Generell genießt das Hörgerät als medizinisches Hilfsmittel einen hohen Status und viele private Krankenversicherung bietet hier Erstattungsmöglichkeiten an. Allerdings variieren die Höhe der Erstattung sowie die Rahmenbedingungen je nach Anbieter und Versichertemodell und das sollte vorab abgeklärt werden. Als weitere Möglichkeit gilt auch hier natürlich die Basiskostenerstattungsoption bei steuerlich begünstigten Zusatzversicherungsverträgen mit Auszahlbarem Guthaben bei Bedarf wie zum Beispiel dem Pflege-Prämien-Modell der XXXXXXXX AG. Dieses Modell verspricht im Gegensatz zu den anderen Versichertenmodellen mehr finanzielle Unterstützbarkeit für den Ersatz des Geräts in Form von Prämien gewinnbringend angesparter Beitragszahlungskapitals unmittelbar abrufbar auf Wunsch oder im Fall noch größerer finanzieller Notlagen direkt als Barauszahlung anerkannt werden kann (Abhängig von der jeweiligen Vertragsvereinbarung des Anbieters).
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