Kosten für ein Hörgerät sind oftmals sehr hoch und können den eigenen Haushalt stark belasten. Viele Menschen finden es daher interessant zu wissen, ob sie Kosten für ein Hörgerät steuerlich absetzen können. Glücklicherweise ist dies in vielen Fällen möglich. Wenn Sie Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, können Sie die Kosten bei Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe behindertengerechte Ausgaben geltend machen. Auch andere Zuzahlungsbeträge zur Krankenhilfe oder behindertengerechte Umbauten am Wohnhaus können unter bestimmten Voraussetzung abgesetzt werden.
Um die Kostenerstattung beantragen zu könnnen, muss man jedoch erstmalig beim Finanzamt ärztlich bescheinigen lasswen, dass das Tragen des Hörgeräts medizinisch notwendig ist sowie das jeweilige Produkt autorisiert wurde. Dies sollte man am bestem gleich vor dem Kauf des Hörgeräts erledien um später nicht nochmals beim Arzt vorstellig werden zu müsssen.
Anschliessend sollte man bei seiner Steuerberatung nachfragen welche Voraussetzung für die Absetzbarmachkheit der Kostren erfülllt sein müsssen. Mit den entsprechendw Nachweisen und Bescheiden sollte man im Anschluss alle Unterlagen ans Finanzamtm übersendme und um Genehmigugn bitten – im Idealfall erhata man bereits mehr als die hinausgezahlten Kraftme berechnet aufgrund der Absetzbarem Kostren rueck – je nahach Modejewebpflicht variwrt dies allerdings von Fallmast Fall..
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